Pflegekräfte werden überall gesucht. Viele junge Menschen, die gern mit Senioren zusammenarbeiten, stoßen nicht auf die klassische Bezeichnung der Pflegeberufe, sondern oft auf die „Betreuungskraft in Pflegeheimen“. Worauf sich dieser Beruf fokussiert und was für das Absolvieren der Ausbildung nötig ist, erfahren Interessierte in diesem Ratgeber.
Das Berufsbild der Betreuungskraft
Eine Betreuungskraft in Pflegeheimen entlastet die örtlichen Pflegekräfte. Sie sind nicht für die Pflege oder den medizinischen Aspekt zuständig, sondern für die Betreuung der Senioren. Die Tätigkeit ist vielfältig und erstreckt sich vom Buch vorlesen bis hin zum gemeinsamen Backen. Es wird unterschieden zwischen:
- Betreuungskraft gem. § 43b, § 53c, welche sich zum Arbeiten in stationären Pflegeheimen qualifiziert.
- Betreuungskraft gem. § 45 b, welche dazu befähigt, Senioren in ihrem Alltag in ihrer häuslichen Umgebung zu unterstützen.
Die Ausbildung im Überblick
Mit der Betreuungskraft Ausbildung werden die Weichen in das Berufsbild gestellt. Wurde zuvor bereits eine Ausbildung zum Altenpfleger beziehungsweise Pflegefachmann absolviert, so kann ohne Umwege als Betreuungskraft in Pflegeheimen gearbeitet werden. Es muss keine zusätzliche Qualifizierung erfolgen. Ist diese nicht vorhanden, so führt der Weg über eine Weiterbildung zum Ziel.
Mit der Betreuungskraft Ausbildung gem. § 43 b bzw. 53 c ist es möglich, in Pflegeheimen oder speziellen Einrichtungen mit Wohngemeinschaften tätig zu sein.
Diese Weiterbildung bietet zeitgleich die besseren Jobchancen. Für das Berufsbild sind keine speziellen Vorkenntnisse nötig. Es muss nicht einmal ein Schulabschluss vorhanden sein. Aufgrund der erleichterten Einstiegsbedingungen ist der Beruf bei Quereinsteigern beliebt. Um die Ausbildung zu beginnen, muss jeder Schüler das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Betreuungskräfte sollten offen sein und auf andere Menschen zugehen können. Zudem stehen die Kommunikationsfähigkeit und eine positive Lebenseinstellung an oberster Stelle. Kreativität ist nicht verkehrt und lässt es zu, den Alltag der Senioren interessanter zu gestalten. Neben diesen Eigenschaften muss ein Bewerber folgende Nachweise vorlegen:
- Personalausweis
- polizeiliches Führungszeugnis
- Deutschkenntnisse
Die Betreuungskraft Ausbildung ist in drei Phasen unterteilt. Es erfolgt eine schulische Lernphase, ein Praktikum und in der dritten Phase muss ein Aufbaukurs absolviert werden. Die Ausbildung zur Betreuungskraft in Pflegeheimen dauert bis zu 3 Monate. Schüler müssen mindesten 160 Stunden vorweisen können und zusätzlich zu diesen kommen noch die Stunden für das Praktikum hinzu.
Die Lerninhalte
In den Theoriestunden werden den angehenden Betreuungskräften für Pflegeheime sämtliche Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die dazu führen, das Leben der Senioren zu erleichtern. Dazu zählen Lernfelder wie Ernährung, Psychologie und Kommunikationstechniken. Das Wissen rund um die unterschiedlichen Krankheitsbilder sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ebenfalls ein Teil der Ausbildung. Zu den theoretischen Inhalten gehören ebenso die Freizeitgestaltung und die richtige Vorgehensweise, aufkeimende Konflikte zu lösen.
Der Verdienst während der Ausbildung
Eine Vergütung erhalten Schüler während ihrer Weiterbildungsphase nicht. Da es sich um keine klassische Ausbildung handelt, muss der Schüler für die Seminarkosten aufkommen. Mehr zu dem Thema finden Sie unter: https://investmetall.com/wie-wird-man-ein-altenpfleger/
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